Förderabsage für Radikale Töchter und das Problem für alle NGOs

Radikale Töchter ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Berlin, die politische Bildung durch Aktionskunst vermittelt. Die Initiative zielt darauf ab, Menschen, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, für demokratische Werte zu begeistern und sie zum politischen Handeln zu befähigen.

Initiatorinnen sind die Aktionskünstlerin Cesy Leonard (zuvor beim Zentrum für Politische Schönheit) und die Kulturmanagerin Josephin Böttger, die das Projekt 2019 ins Leben riefen. In bundesweiten Workshops lernen die Teilnehmenden, gesellschaftliche Frustration oder Wut in kreative, friedliche Protestformen und Aktionskunst umzuwandeln (sogenanntes „Action Art Empowerment“). Zielsetzung ist die Förderung von Zivilcourage, Stärkung der wehrhaften Demokratie und die aktive Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und politischer Apathie. Ein starker Fokus liegt auf Regionen und Milieus, die von traditioneller politischer Bildung oft nicht erreicht werden, wie etwa ländliche Räume (insbesondere in Ostdeutschland), Berufsschulen und Erstwähler.

Ob die Förderabsage rechtlich zulässig („ok“) ist, ist aktuell noch nicht geklärt. Die Frage liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Köln, da die NGO „Radikale Töchter“ Mitte Oktober 2026 Klage gegen den Bund (die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesinnenministerium) eingereicht hat.

Der rechtliche und politische Konflikt dreht sich um folgende Kernpunkte:

Der zeitliche Ablauf:

Im Februar 2025 hatte die Organisation laut Medienberichten eine vorläufige Förderzusage der Bundeszentrale über rund 290.000 Euro erhalten und daraufhin mit der Projektarbeit begonnen. Anfang 2026 wurde diese Förderung dann plötzlich gestoppt und abgesagt.

Der Vorwurf der politischen Einflussnahme:

Die „Radikalen Töchter“ vermuten ein politisches Motiv hinter der Absage. In der Zeit zwischen der vorläufigen Zusage und dem Förderstopp hatte die Gründerin Cesy Leonard eine Petition gestartet, in der sie Kanzler Friedrich Merz (CDU) vorwarf, Rassismus salonfähig zu machen (die Petition sammelte 250.000 Unterschriften). Die Organisation sieht in der Streichung der Gelder eine Strafaktion und einen willkürlichen Eingriff in die unabhängige politische Bildungsarbeit.

Die Haltung der Bundesregierung:

Das Bundesinnenministerium äußerte sich zu den Vorwürfen der politischen Einflussnahme im Einzelfall bislang nicht im Detail, insbesondere mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren. Allgemein hieß es im Frühjahr lediglich, dass Förderinstrumente der politischen Bildung „regelmäßig angepasst“ würden.

Worum es vor Gericht geht:

Das Verwaltungsgericht muss nun nicht über die politische Haltung der NGO urteilen, sondern rein verwaltungsrechtliche Fragen klären:

  • Wie verbindlich ist eine vorläufige Förderzusage, wenn das Projekt im Vertrauen darauf bereits begonnen wurde?

  • Hatte die zuständige Behörde stichhaltige, rechtlich tragfähige und transparente Gründe, die Förderung im Nachhinein zurückzuziehen?

Das Urteil könnte über diesen Einzelfall hinaus Bedeutung dafür haben, wie sicher staatliche Förderungen für zivilgesellschaftliche Projekte in Zukunft sind und wie transparent Regierungen Kürzungen begründen müssen. In der Zivilgesellschaft wird der Fall als hochgefährlicher Präzedenzfall betrachtet. Die zentrale Sorge ist der sogenannte „Chilling Effect“ (Abschreckungseffekt): Wenn das Bundesinnenministerium – trotz fachlich positiver Bewertung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) – Gelder streicht, weil die Gründerin einer NGO den Bundeskanzler kritisiert, sendet das ein unmissverständliches Signal.

Für andere NGOs bedeutet das ein massives Risiko. Träger befürchten, dass sie sich in Zukunft selbst zensieren müssen, um nicht durch das Raster der Mittelvergabe zu fallen. Wenn Zuwendungen nicht mehr nach fachlichen Kriterien, sondern nach politischem Wohlverhalten vergeben werden, entzieht das der unabhängigen politischen Bildungsarbeit und der Kulturszene die Planungssicherheit.

Vergleich: Radikale Töchter vs. Oyoun

Der Fall weist strukturelle Parallelen zur Schließung des Berliner Kulturzentrums Oyoun auf, unterscheidet sich aber deutlich in der politischen Dimension. Beide Fälle stehen exemplarisch für den Versuch staatlicher Stellen, Fördermittel als politisches Disziplinierungsinstrument zu nutzen.

Merkmal Radikale Töchter Kulturzentrum Oyoun
Auslöser des Förderstopps Petition der Gründerin gegen Kanzler Friedrich Merz (Vorwurf: Rassismus). Weigerung, eine Veranstaltung der „Jüdischen Stimme“ abzusagen (Vorwurf: Antisemitismus/BDS-Nähe).
Akteure Bund (Innenministerium / bpb). Land Berlin (Kultursenat).
Kritik der NGOs Politische Willkür, Bestrafung für legitime Regierungskritik. Zensur, Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit.
Rechtliche Ebene Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Fortführung der Förderung. Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin (Teilerfolg wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs).

Gemeinsamkeiten:

  • Verwaltungsrecht schlägt Politik: In beiden Fällen müssen die Gerichte nicht über die politischen Standpunkte urteilen, sondern über hartes Verwaltungsrecht. Es geht um die Frage, ob zugesagte Gelder (im Fall Oyoun Millionenbeträge für 2024/2025, bei den Radikalen Töchtern 290.000 Euro) nachträglich gestrichen werden dürfen, wenn Projekte im Vertrauen darauf bereits laufen.

  • Existenzieller Hebel: Beide Fälle zeigen, wie schnell staatliche Institutionen den Geldhahn zudrehen, wenn der politische Druck steigt. Für NGO- und Kultur-Strukturen bedeutet das den faktischen Entzug der Arbeitsgrundlage.

Der entscheidende Unterschied:

Beim Oyoun ging es um den hochsensiblen Bereich der Antisemitismus-Debatte und den Nahostkonflikt, hier argumentierte der Berliner Senat mit dem Schutz jüdischen Lebens und wollte eine Antidiskriminierungsklausel durchsetzen. Bei den „Radikalen Töchtern“ ist der Konflikt deutlich profaner und gerade deshalb für NGOs so beunruhigend: Es geht um den direkten politischen Angriff auf die Regierung. Das Innenministerium hat die Gelder gestoppt, nachdem die Kanzlerpartei kritisiert wurde.

Beide Verfahren definieren aktuell vor Gericht die Grenzen neu: Wie viel politische Haltung darf eine Organisation haben, wenn der Staat die Rechnung zahlt?

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